der türpin ist nen witz und es ist keien sache der verkehrssicherheit.
das ist entweder nen ferunlicher hinweis oder schikane aber nichts rechtlich verwertbares.
die fehlenden katzenaugen sidn ne böse sache in dem fall.normalerweise gibts ne maengelkarte oder nen kleines bussgeld.das di direkt mit anzeige usw rangehen ist hart,aber legitim.unzulaessige bzw.unvorschriftsmaessige beleuchtungseinheit,verkehrsgefaehrdung wegen schlechter sicht etc.
such mal nen anwalt auf und versuch auf der schiene was zu drehen das sie nur "unwissende"fahrerin war.
wie die chancen da sind kann dir der anwalt erläutern.
denn:unwissenheit schützt vor strafe nicht.
der fahrer hat sich vor antritt der fahrt über den ordnungsgemaessen zustand des fahrzeuges zu vergewissern.ob er sich mit rückleuchten auskennt oder nicht ist dabei uninteressant.
wie gesagt,da hast vermutlich maechtig was gut zumachen.
soweit ich es weis wird nur der fahrer belangt und nicht noch der halter.
in erster linie ist wie gesagt der fahrzeugfüher fuer den aktuellen zustand verantwortlich udn nicht der halter.
gruss sascha
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