Das heisst:
Vorderachse:
ich kann mir vorne die 300x22mm Scheibe einbauen (gelocht, von Zimmermann, innenbelüftet, allerdings nur mit ABE für den e46). Wechsle beidseitig den Sattelträger (und zwar den vom e46 328i, der dem des Z3 entspricht). Beim TÜV erklär ich dann das ganze mit der Argumentation der verbauten, baugleichen Bremsanlage im Z3.
Hinterachse:
ich wechsle nur die Scheiben aus (bleib aber von der Größe her bei den Original e36 Scheiben, gelocht von Zimmermann, 276x19 mm innenbelüftet) Diese haben allerdings KEINE ABE (Siehe
http://www.webteile24.de/bremsscheiben/bmw.php). Wieso??? Wer kann mir das erklären und wie krieg ich die Dinger eingetragen?
Vorausgesetzt, das mit der fehlenden ABE ist kein Problem, könnte ich zum TÜV fahren, und die neue Bremsanlage einbauen (vorne: 300x22mm und hinten 276x19mm, jeweils gelocht) vorstellen mit der Argumentation, dass diese in der Art (vorne UND hinten) bereits beim Z3 verbaut und somit geprüft und genehmigt ist. Noch ein paar Unterlagen von BMW dazu, dass es sich dabei wirklich um die gleiche Bremsanlage (e36 323i und Z3 3,0l) handelt und fertig.
Aber hat der Z3 hinten nicht 272x10mm Bremsscheiben, so dass das Zusammenspiel zwischen 300mm und 276mm Scheiben niergends geprüft ist? Ausserdem sind die Scheiben hinten ja nur 10mm anstatt 19mm (innenbelüftet) breit. Glaub fast das ist aussichtslos, oder?
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