Zitat:
Ich habe mich zu diesem Thema auch schonmal erkundigt. Man darf die vorderen Seitenscheiben bis 30% abtönen [
Zitat:
Beispiel: wenn der TÜV-Prüfer einen Gehörschaden hat und dir einen 110dB-Auspuff einträgt, dann ist das illegal und bei der nächsten Kontrolle mit einem vielleicht mal schlauen Polizisten hast Du mind. eine Mengelrüge und Punkte in Flens sowie die Vorführung des KFZ bei dem TÜV, again.
/bazille
Bearbeitet von - Bazille am 09.05.2006 10:24:12(Zitat von: Bazille)
Zitat:
die "lilane" tönung ist keine tönung sondern ist wärmeschutzverglasung. gibts in braun/rot und blau/lila.