Zitat:
Man kann seine Vorder- und Seitenscheiben tönen.......
Logisch
kann man es machen lassen.
Trotzdem ist, und bleibt, es wohl auch verboten.
Nicht der Tüv/Dekra sagt das Amen im Strassenverkehr, sondern das Gesetz.
Und in der STvZo steht es unter §40 ganz klar drin:
Zitat:
Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
Und das trifft auf nachträglich veränderte Scheiben nun mal nicht mehr zu!!!
Und das mit dem ärztlichen Attest, kann wohl hier auch jeder knicken.
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Gruß Stefan
Lesen gefährdet die Dummheit