Zitat:
Laut ABE ist beim 13D das fahren ohne Servo nur dann erlaubt wenn eine Sereinberifeung gefahren wird.
Ich geh mal davon aus das dies nicht der sein wird.
Weiterhin heisst es in der ABE Andere Reifengrössen in verbindung mit diesem Lenkrad müssen beim Tüv vostellig werden.
Ich zum Beispiel fahr 195-50/15 welche sich nur im Querschnitt zur Serienbereifung unterscheiden. Also zum Tüv Ich muss, um zu sehen ob Ich´s so fahren darf oder ne Servo einbau.
Es wird dort wie es in der ABE steht geprüft ob die Freigängigkeit gegeben ist.
Kleiner Tipp: Such dir nen Tüvprüfer mit Dicken Oberarmen, dem wird nicht so schwer erscheinen das Ding im Stand zu drehen, als einen "Spargeltarzan" mit Spagettiarmen.
Gruß
Thorsten
(Zitat von: Ehm)
das stimmt so nicht ganz...du hast vier punkte bei dieser abe für das 32er lenkrad stehen:
nicht für airbag
nicht für fahrzeuge mit verstellbarer lenksäule
NUR FÜR FAHRZEUGE MIT SERVO
und halt den passus den du geschrieben hast. aber servo muss er haben damit es eingetragen werden kann...ausser man hat glück und nen sehr guten prüfer *g*
____________________________