Ich kopier einfach mal den Text, den ich auch im Autogasforum gepostet hab und erhoffe mir, dass ihr mir erläutern könnte welche Kosten mir beim Umrüsten von der Tüv Seite noch entstehen.
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Ich habe folgendes Problem. Ich habe nun mein 320i gekauft, werde ihn aber erst ab dem 31.5 fahren können, da ich erst an diesem Tag meinen Führerschein erhalte.
Nun ist die Frage folgende :
Sollte ich mein Auto abmelden oder ummelden ? Der Gasumbau wird gegen Anfang Mai erfolgen, und ich muss mitte April noch eine Fahrt nach Augsburg tätigen. Ist es billiger zwei Tageszulassung für Augsburg & den Gasumbau zu beantragen oder sollte ich das Auto gleich auf meinen Namen ummelden.
Die Frage die ich an euch habe spezialisiert sich aber darauf, was für kosten noch beim Tüv auf mich zukommen. Ist es günstiger erst eine Anlage verbauen zu lassen und dann den neuen "Fahrzeugschein" zu beantragen oder macht es keinen unterschied wenn ich das Auto schon anmelde und im Nachhinein eine Anlage verbauen lasse ?
Also zunächst mal, eine Tageszulassung kostet bei meiner Versicherung 50€ und geht über 5 Tage. Das wären dann bei dir rund 100€, ich bin bei der HUK. Aber was soll das mit dem Gasumbau, was hat das mit der Anmeldung zu tun? Hat die Karre keinen Tüv oder wie? Und das mit der Fahrt nach Augsburg im April, ich denk du hast den Lappen erst Ende Mai ????!!!!! Wie auch immer, ich würd ihn Anfang April anmelden, aus. Wenn dann der Gasumbau drin ist wird der noch eingetragen und fertig. Im neuen Fahrzeugschein steht das sowieso alles nicht mehr drin, das sind alles einzelne Unterlagen. Im alten konnte man das noch im Schein eintragen lassen, musste man aber nicht. Es hat auch gereicht, die entsprechenden Unterlagen, die eine Eintragung beweisen, dabei zu haben. Ich hab in meinem alten Fahrzeugschein nicht eine zusätzliche Sache eingetragen gehabt, aber dafür nen Schnellhefter mit nem Stapel TÜV Berichten und Eintragungen.
Das Auto wird am 31.5 in Betrieb genommen. Vorher, wird es aber EINMAL nach Augsburg fahren, da ich dort etwas umbauen lassen. Ein Zweites mal muss es dann noch zum Gasumbauer.
Das alles muss VOR dem 31.5 gemacht werden, damit ich es am besagten Datum in Betrieb nehmen kann.
Muss ich den neuen Fahrzeugschein gar nichts mehr eintragen lassen und entstehen somit auch keine "Eintragungskosten" an der Zulassungsstelle für diese Eintragung ? ( Heißt ja gar nicht mehr Fahrzeugschein ) ____________________________