Sowas in der Richtung gibts schon. Hätte aber zur Folge, dass mein Vater mit HELM im Cabrio fahren müsste.
Ab 01.01.2006 gilt für die Fahrer alter Cabrios die Helmpflicht.
§ 21a StVO wird nämlich wie folgt geändert:
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraft¬fahrzeuge mit ei-ner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“
____________________________
***Klingonen-Kreuzer Kapitän***
Meine kleine Homepage