Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.
Des Problem ist aber trotzdem, dass die LED Leuchten oder die Kaltlichtkathoden keine E-Zulassung haben.
Soweit ich weiß, darf man nur sachen Verbauen die eben diese E-Zulassung haben. Ich hab mir von meinem Radio eine Fernbedienung gekauft. Selbst die hat ne E-Zulassung.
Un bei den LED-Leuchten beim Conrad zum Beispiel, steht extra ausdrücklich dabei, dass sie im Bereich der STVZO nicht erlaubt sind. Werkseitig sind zwar Fußraumbeleuchtungen verbaut, aber diese sind geprüft und leuchten auch nicht blau.
Aber es gibt Bauvorschriften fürs Auto. Und es gibt Allgemeine Betriebserlaubnissen. Und solang du keine hast, für die Sachen die du da einbaust, is es eigendlich verboten.
"Eigendlich" Hab zwar noch keinen gehört, der sich drangehängt hat, aber irgendjemand muss ja immer der erste sein.
ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, das die Intensität der Helligkeit und die Art (fabrige Beleuchtung) für die nicht Zulässigkeit entscheidend ist, die Seriensoffitte hat schließlich auch kein E-Prüfzeichen
bin grad auch am überlegen ob ich mir sowas einbauen soll. aber wenn man deswegen dann ne strafe bekommt (auch wenns nur 15 euro sind), dann is es schon ärgerlich. zumal der effekt recht gering ist. ham ja recht viele sowas...