das ist ja eine unglaubliche Geschichte. Dir einen Rat zu geben hielte ich für vermessen. Es ist eher eine Bitte.
Natürlich solltest Du als Geschädigter zunächst sehen, dass Du den Dir entstandenen Schaden ersetzt bekommst, auch wenn dies außergerichtlich geschehen sollte.
Eine Sache denke ich solltest Du aber trotzdem bedenken. Stell Dir vor du einigst dich außergerichtlich mit dem Händler. Er nimmt den Wagen zurück und erstattet dir den Kaufpreis nebst Reparatur- und sonstigen Kosten. Da wird er vielleicht etwas Verlust machen, aber ansonsten passiert nichts weiter mit ihm. Richtige Konsequenzen drohen ihm dann nicht.
Glaubst Du, dass er seine Geschäftpraktiken ändert? Ich schätze eher nicht.
Bedenke ferner, dass es sogar sein eigener Wagen war, wenn ich dich richtig verstanden habe! Er hätte als Fachperson wissen müssen in welchem Zustand sich sein Auto befindet. Er kann sich ja gar nicht rausreden mit Kundenauftrag, wenn er selbst sein Kunde ist.
Insgesamt geht das Ganze dann solange gut, bis irgendjemand bei einem solch skrupellosen Händler ein manipuliertes Auto kauft und sich damit zu Tode fährt. Doch dann ist es zu spät.
Daher bitte ich dich, sieh zu, dass du dein Geld bekommst, aber lass die Sache danach nicht auf sich beruhen. Der nächste potentielle Käufer wird es dir danken. Denk daran was dir der "Freundliche" gesagt hat in Bezug auf starke Bremsung auf der Autobahn. Das hätte dir tatsächlich passieren können.
So wie du den Sachverhalt geschildert hast, ist dies kein Kavaliersdelikt! Das was dir dein Rechtsanwalt gesagt hat sieht mir auch ganz danach aus.
Was mich allerdings noch interessieren würde:
War das ein autorisierter Fachhändler oder ein Händler von der Ecke?
Kann ein Händler sein eigenes Auto überhaupt im Kundenauftrag verkaufen? Also sein eigener Kunde sein?
Ich meine das er jedes Fahrzeug, egal ob vormals sein eigenes oder nicht, ganz normal verkaufen kann zu den gewähnlichen Konditionen. Wer das Fahrzeug vorher gefahren hat is ja im Prinzip egal.
Was den weiterverlauf dessen Geschäfte angeht habe ich ja bereits gefragt gehabt ob es ein BMW händler war. Würde mich näm,lich auch interessieren. Wenn ja, dann auch nach außergerichtlicher Einigung BMW melden!!!
Du hast recht, man sollte Käufer dieses Händlers schützen. Für alle Mitglieder aus der Umgebung von Blackbitch sollten vielelichjt auch wissen wer dieser Händler ist... Nicht um diesen dann zu attakieren oder sonstiges, nein.. Einfach damit jeder von uns beschied weiss das man bei diesem Händelr nicht sicher ist und das man alle die bei ihm einen Kauf vorhaben dies unterlassen!!! ____________________________ Only TÜV Can Judge Me:-)))
ich hätt ihn angezeigt, weil ich denke nicht das er das nur bei dem fahrzeug gemacht hat, stell euch mal vor der macht das bei allen... deswegen so einer Person sollte das Handeln mit Fhz. verboten werden...
1.Wenn er ein Händler ist das heißt eine Gewerbetreibende Person so ist auch sein Privater Wagen Garantiepflichtig. 2.Wie auch schon erwähnt ist nach neuesten EU-Gestzt auch eine Privatperson die sein Fahrzeug VERKAUFT Garantiepflichtig, außer es wird im Vertrag Schriftlich erklärt das keine GARANTIE auf dieses Fahrzeug besteht. ____________________________ Wer in den Spuren andere fährt hinterlässt keine eigenen
Hi leute mag sein das er bei SEINEM eigenen fahtzeug garantie pflichtig ist aber wenn er es im auftrag verkauft was die ärsche immer tun bei solchen fällen muss er garnichts weil er das auto nur im auftrag verkauft weil z.b der "wahre verkäufer" keinen abstellplatz hat weill der wagen abgemeldet ist oder sonst irgend ein scheiss also ich würde es probieren ihn anzuzeigen weil wenn er keinen wahren verkäufer stellen kann hat er keine chance ausser du hast es als bastlerauto gekauft denn dann braucht das auto nicht verkehrssicher sein!
____________________________ Man sieht sich immer zwei mal im Leben! ;-)
Potkes du weisst doch bestimmt wie das ist z.b Landsbergerstrasse und so mehr brauch ich da nicht sagen oder? ____________________________ Man sieht sich immer zwei mal im Leben! ;-)
Jungs erst mal super vielen Dank für eure zahlreichen Kommentare! Habe ne außergerichtliche Einigung angestrebt aber Verkäufer hat sich quergestellt jetzt hat er ne Strafanzeige am Hals und da ich den freundlichen und davon gleich 4 an der Zahl als Zeugen hatte und mich zusätzlich noch auf den TÜV/AU Bescheinigung berufen habe die zum Zeitpunkt des Kaufes gerade mal nen 1/2 Tag alt war ist die Beweisschuld jetzt auf den Verkäufer gefallen und er muß jetzt beweisen das das Auto zum Kaufzeitpunkt OK war! Na da bin ich ja mal gespannt! Das ist übrigens ein freundlicher Peugeot Händler gewesen! Autohaus Börner in Dresden ____________________________ @B.B.