Zitat:
Entscheidend ist die Eröffnung des Verfahrens (hat nix mit Post zu tun). Wenn diese Frist 3 Monate übersteigt, dann wird es eingestellt, 3-Monats-Frist bei Ordnungswidrigkeiten ist gesetzlich geregelt, also vergiß es mit Weihnachtsstreß oder so.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
(Zitat von: E36-Freak)
Du vergisst die sogenannte "aufschiebende Wirkung" - sonst könnte man ja einfach auf Zeit spielen. Aufschiebende Wirkung hat z.B. ein Widerspruch.
Ich weiß nicht ob die Alberto-Methode noch funktioniert - die einzige Vorraussetzung dabei ist, das Halter und Fahrer nicht ein und die selbe Person sein dürfen. Bei dieser, die ohne Fahrtenbuchauflage funktionierte, nutzte man aus, das sie Jungs innerhalb drei Monaten den Fahrer feststellen mussten sonst wars das. War der festgestellt, dann konnte man in der Regel nichts mehr machen.
Es muss nicht innerhalb von drei Monaten der Bußgeldbescheid kommen, sondern der Fahrer (nicht der Halter) innerhalb dieser Zeit mit dem Vorwurf konfrontiert werden und Anzeige gegen ihn ergehen.