Das ist natürlich ärgerlich, aber im Prinzip kannst Dz erstmal nicht viel machen. Kommt drauf an ob sich ein Anwalt diesen Fall annehmen wird und wie das mit den Kosten aussieht, diesen Weg kann man natürlich gehen.
Im Grunde musst Du aber den offiziellen Weg über eBay gehen, gibt ja diese vorgesehenen Formulare dafür. Das beinhaltet natürlich die Einhaltung der vorgegebenen Fristen mit Zahlungserinnerung, erneute Erinnerung, usw. usf... die Benutzung der Formulare wird von eBay registriert damit die nachvollziehen können was Du schon gemacht hast. Erst am letzten Punkt schreitet dann eBay ein und schreibt dem Spaßbieter, geht auch bisl hin und her, je nachdem ob sich der Typ dann meldet oder nicht, wird er gesperrt und Du bekommst die Auktinskosten gutgeschrieben. Aber durch die Fristen dauert das schon mal 6-8 Wochen.
Viel Glück!
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