Zitat:
Grundsätzlich mußt du als Händler Garantie auf verkaufte Fahrzeuge geben(Zitat von: 332i-Machine)
Nur eine kleine Anmerkung am Rande, damit es keine Missverständnisse gibt:
Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung und kann vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben werden. Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt und bei Gebrauchtwagen seit dem 1.1.2002 mit einem Jahr angegeben, wobei nach sechs Monaten Beweislastumkehr eintritt.
Nach §437 BGB kann ein Käufer, der ein mangelhaftes Fahrzeug erworben hat, Nacherfüllung, Ersatzlieferung bzw. Minderung verlangen oder ganz vom Kauf zurücktreten.
Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)