Nein Nein im Normalfall nicht , aber die sind doch auch nicht blöd ! Wenn die diese Leuchten sehen , wo ich mir auch denke das die Durchleuchtkraft eingeschränkt ist können die sich doch auch denken das du die hast sonst wo eintragen lassen , und das es dabei nicht mit rechten Dingen zu geht Und ob die das dann so hin nehmen wage ich zu bezweifeln ! Naja , auspropieren wie sie in dem Fall ragieren würden , würde ich es nicht wollen... ;-)
Aber in einem sind wir uns ja einig! Das dieser ebay schrott es nicht verdient an einen BMW angebaut zu werden!!!!! ____________________________ Der neue E90 M3 ist im anrollen und er wird alles was bisher auf der Straße fuhr in den Schatten stellen und uns zeigen, was geht! Wow wird der geil!
Ich hatte gestern einen Polo vor mir, der hatte (nachträglich) geschwärzte Rückleuchten. Also ich hätte ihm ruhigen Gewissens reinfahren können, wenn er abgebremst hat, denn mit den Dingern bekommt er die Vollschuld. Man konnte grade so eben erahnen, dass Blinker oder Bremslicht aufleuchten.
Es kommt also nicht nur hinzu, dass TÜV und Polizei diese Dinger nicht akzeptieren, sondern auch dein Versicherungsschutz bei Unfällen dahin ist. Wenn dir jemand drauf fährt, bekommst du mit sowas automatisch Teilschuld oder Vollschuld.
@Juhy: Ein "illegaler" Eintrag durch schwarze Schafe beim TÜV, d.h. eine Abnahme entgegen der ensprechenden Vorschrift der STVZO bzw. der ABE ist außerdem kein Garant dafür, das die Polizei nichts unternimmt, dieser kann bei einer erneuten Wiedervorführung des Fahrzeuges beim TÜV auch wieder rückgängig gemacht werden. ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
ja schon, aber die müssen einen grund haben bzw sehen das du zur nachprüfung musst! Naja, egal!
Ich würde auch sagen lasst die finger von den dinger! ____________________________ Der neue E90 M3 ist im anrollen und er wird alles was bisher auf der Straße fuhr in den Schatten stellen und uns zeigen, was geht! Wow wird der geil!