Zitat:
also ich denke, dass bei deinem baujahr und einer entsprechenden kilometerleistung zumindest kulanz möglich sein sollte - vielleicht mal einen ANWALT / RECHTSCHUTZ erwähnen/ins
(Zitat von: cabriofreek)
Tach!
Das ist ja schon mal Widerspruch in sich: Kulanz und Rechtsanwalt.
Es gibt Gewährleistungs- und Garantieansprüche, die du zur Not einklagen kannst. Kulanz ist, wie der Name ja sagt, ein freiwilliges Entgegenkommen. Wenn BMW keine "Lust" hat, entgegenzukommen, kannst du das nicht ändern. Zumal 5 Jahre und 155tkm alles andere als wenig ist.
Als ich mit meinem e46 mit 3 1/2 Jahren und 50tkm nen Lenkungsschaden hatte, sagte der Meister, dass sei das gegenüber BMW gerade noch so durchgeboxt bekommen hätten (Kulanzanträge werden direkt in München bearbeitet).
Ich sehe bei deinen Fahrzeugdaten eher schwarz, was Kulanz angeht.
Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)