Zitat:
Jo, würde ihn ein Mahnbescheid schicken. Kost so 20 Euro und kannst beim Amtsgericht machen. Dauert so 10 Minuten
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(Zitat von: Latte318is)
Halt! nicht so voreilig. Damit kann man sich ganz schnell ins Knie schießen. Einem Mahnbescheid müssen midestens eine, besser drei Mahnungen mit Fristsetzung vorausgegangen sein.
Ich würde es erst einmal ohne Mahnbescheid versuchen und den Typen darauf hinweisen, dass er sicher vertragswidrig verhalten hat und später mit rechtlichen Schritten drohen. Erst wenn er mehrfach eine Fristsetzung (immer per Einschreiben + Rückschein schicken!!) nich einhält, dann zum Mahnverfahren schreiten.
Gehst du anders herum vor, dreht dir das jeder Jurist um wegen Formfehler.
Bei deinem Streitwert wird ein Mahnbescheid 25,- Verwaltungsgebühr kosten.
Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)