seit Dez.04 besitze ich einen BMWupptich Compact...in silber mit schöne dicke Reifen...*grins* Leider zieht er ganz schön am Lenkrad...also er ist schwer in der Spur zu halten...will lieber nach links als nach rechts fahren...hab nu bemerkt, dass das rechte Seitenteil schon mal lackiert wurde, da der Übergang anfängt abzublättern...hm...hab so den Verdacht, dass der Händler mir nen Unfaller angedreht hat. Im Kaufvertrag steht, dass der Händler nicht geprüft hat, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallwagen handelt. Kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen??? Wer kennt sich nen bisserl aus??? LG Tanja
Ja also damit hat er sich ja schon rechtlich abgesichert, bzw hat er nicht schriftlich festgehalten, das der Wagen " UNFALLFREI " ist. Hätte er dies gemacht, könnte man ihn verantwortlich machen, aber so wirst du schlechte Karten haben. Mfg Rieger ____________________________ Rechtschreibfehler sind Folge kreativen Denkens !
Hi... danke für Deine Antwort. hm..hatte mir sowas schon gedacht. So ein Mist...da hab ich beim Anschauen und beim Unterschreiben des Kaufvertrages nicht so drauf geachtet...war so happy, dass ich den Wagen gefunden hab. Naja...ich versuch mal Kontakt mit dem Vorbesitzer aufzunehmen...vielleicht war es ja auch nur nen Blechschaden... LG Tanja