das ist so nicht ganz richtig, kommt immer drauf an was für papiere dabei sind, bei abe oder eg genehmigung darf der geräuschwert nicht geändert werden, da das teil ja einem serienteil entsprechen sollte was die geräuschemision betrifft, hat das teil nur ein gutachten, sieht die sache anders aus, da kann es sein das der antragsteller des gutachtens das ganze prüfen hat lassen und die entsprechend dem baujahr geltenden geräuschgrenzwerte nicht übertreten werden
supersport bietet auspuffanlagen mit gutachten an, worin z.b. beim 328er das standgeräusch erhöhrt wurde, ebenso ist bei meiner h&h anlage auf dem m3 das standgeräusch von 90db auf 94 umgetragen worden und das fahrgeräusch auf 77db anstelle der 75, , das fahrgeräusch hat entsprechend der baujahre einen grenzwert, das standgeräusch nicht...
ABER das standgeräusch hängt indirekt mit dem fahrgeräusch zusammen, deshalb kannn man das nicht x beliebig raufschrauben..
sollte sich das stangeräusch ändern, dann muß das auch im teilegutachten vermerkt sein!!!
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www.oval56.com
www.auto-treff.com/bmw/userpages/m3-poser.html
.... wer leise fährt hat was zu verbergen....