Zitat:
"Ergebnis: ohne erkennbare Mängel"
"Ergänzende Hinweise: Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze erreicht"
...ein verstecker Hinweis auf einen Fehler???
Oben steht doch "ohne Mängel". Und ich glaube kaum das in einem amtlichen Dokument wie dem TÜV-Bericht Hinweise "versteckt" werden :)
Nein, des Rätsels Lösung ist einfach: Die Anforderung die an eine Feststellbremse erhoben wird ist u.a. das Erreichen der sog. Blockiergrenze. Sprich: Sie zu erreichen ist gut weil vorgeschrieben. Es besagt das auf dem Bremsenprüfstand nur Mittels der Feststellbremse die betreffende Achse zum blockieren bekommen hat, also ausreichend viel Bremsmoment wurde erreicht.
____________________________
Tschö,
Hobbyschrauber