Das sind Felgen für nen E70 und F15. Sind die beiden Auto`s nicht schwerer als nen E53? Dann dürfte das Eintragen eigentlich kein Problem sein wenn du Vergleichsgewichte von den Auto`s hast.
Das dachte ich nämlich auch aber es gibt neue Bestimmungen auf Grund welchen das nicht mehr so einfach geht. Am besten eben ein Traglastgutachten. BMW gibt nichts mehr raus... oder ein vergleichsgutachen von einem E53 auf welchem die Felgen eingetragen sind.
das sind keine neuen Bestimmungen, sondern das Verfahren wie eine Einzelabnahme abläuft. Jede Abnahme muss (!) als Grundlage ein Gutachten haben. Eine Traglastbescheinigung gilt dabei als Gutachten. Eine Argumentation mit Fahrzeuggewichten ist kein Gutachten, ebensowenig wie eine KFZ-Schein Kopie.
Eher funktioniert es mit offiziell von BMW herausgegebenen Fahrzeugdaten. Typenblatt E70 und E53, dann hat der TÜV was zum Lesen. Dann braucht es nur noch einen willigen Prüfer.
Aber um die Geschichte abzukürzen - eine Traglastbescheinigung für Styling 214 habe ich da...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...