Also.. ich betone nochmals, dass Reifenfreigaben für den REIFEN gelten!
Sie sind weder ein Gutachten für die Felge oder garantieren eine Eintragung selbiger mit x-beliebigen Fahrwerken oder sonstiges.
Es wird lediglich (unbedenklich) bescheinigt, dass der ausgewählte und montierte Reifen in der Dimension auf den Felgen xy (unerheblich welche Marke da genormt) MONTIERT und GEFAHREN werden dürfen.
Es werden außerden die Drücke und sonstige Werte (XL, traglast,..) mitgeteilt sowie die Abrollumfänge.
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later, ///kirunaviolet
SUCHE E36 SW!Bearbeitet von - ///kirunaviolet am 15.06.2005 22:26:29