Das ist echt merkwürdig Jan.
Bei Fahrzeugen mit EZ ab Ende 2006 dürfte das nicht der Fall sein. Denn da trat die ECE 48 in Kraft.
Dort heißt es unter Ziffer 5.23.:
Leuchten, die mit Lichtquellen nach der Regelung Nr. 37 genehmigt wurden, außer wenn diese Lichtquellen als nicht auswechselbare Lichtquellen gemäß Absatz 2.7.1.1.2. der vorliegenden Regelung verwendet werden, müssen in einem Fahrzeug so eingebaut sein, dass die Lichtquelle entsprechend den Hinweisen des Fahrzeugherstellers fehlerfrei ausgetauscht werden kann, ohne dass die Unterstützung durch einen Experten und die Verwendung von Spezialwerkzeugen nötig sind, außer jenen, die mit dem Fahrzeug durch den Hersteller geliefert werden. Der Fahrzeughersteller stellt zusammen mit dem Fahrzeug eine genaue Beschreibung des Verfahrens für den Austausch bereit.
Lichtquellen nach Regelung Nr. 37 sind allgemein Glühlampen.
"Nicht auswechselbare Lichtquelle" ist in Ziffer 2.7.1.1.2. definiert als
Lichtquelle, die nur durch Auswechseln der Einrichtung ersetzt werden kann, in der diese Lichtquelle befestigt ist.
Mag ich ja falsch interpretieren, aber ich deute das, als ob der gesamte Scheinwerfer ersetzt werden müsste, wenn eine Glühlampe defekt ist. Das dürfte selten der Fall sein. Auch bei dir ja offensichtlich nicht.
Bei meinem E61 LCI bin ich mir jedenfalls auch sicher, dass der Wechsel aller dort noch vorhanden Glühlampen in der Bedienungsanleitung beschrieben wurde. Nur beim Xenon stand der Hinweis mit dem BMW-Service. Die LED's der Rückleuchten fanden glaube ich gar keine Erwähnung. Aber dann sind wir sowieso wieder sicher beim kompletten Austausch der Scheinwerfers.