Unfall unverschuldet Schadensregulierung (Geplaudere Forum)
Hallo zusammen,
Ich hatte vor 7 Wochen einen Unfall, polizeilich aufgenommen, Schuldfrage klar, ich bin unverschuldet.
Gutachten wurde 5 Tage nach dem Unfall eingereicht und ein Anwalt wurde eingeschaltet.
Vor 4 Wochen hieß es die Schuldfrage sei geklärt.
Jetzt heute schreibt die gegnerische Versicherung, dass abweichende bzw. fehlende Unfallschilderungen vorliegen und dass die jetzt die polizeilichen Akte anfordern.
Meine Frage, warum die Gegnerische Versicherung erst nach 7 Wochen die polizeilichen Akte anfordert? Ich mein die hatten genug Zeit, wie lang dauert jetzt dass bis die Akte bei denen ankommt? Dass verzögert sich bestimmt nochmal um Wochen oder?
Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt.
Hattet ihr schon Erfahrungen bei sowas, welche weiteren Ansprüche habe ich? Denn ich bin dringenst auf das Geld angewiesen um mir ein Auto zu kaufen. Kann ich höhere Schadensregulierung und höheres Schmerzensgeld anfordern?
Ich werde diese Fragen natürlich auch den Anwalt fragen, nur vielleicht eure Erfahrungen könnten nützlich sein.
Ich freue mich über jede Antwort
Hallo bmwe46325ci,
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Gruß
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Wenn die Sache schon bei deinem Anwalt ist, dann sollte der das schnellstens für dich regeln !!
Tipp:
uli07
04.01.2020 | 10:49:29
Die wollen nur die volle Höhe des Schadens nicht erstatten und fangen jetzt das Zicken an. Ist mittlerweile normal bei Versicherungen.
Gruß Uli
Da kann man erst mal nicht viel machen...
Ich bin in einer ganz ähnlichen Situation:
Unfall bereits 18 Wochen her.
Schuldfrage für mich völlig klar: Gegner!
Der war sich dessen auch selbst bewusst. Auch die Polizei hat es so aufgenommen. Dass mein Anwalt auf meiner Seite ist sollte ohnehin klar sein.
Die gegnerische Versicherung allerdings stellt sich einfach gegen alle. Die behauptet mittlerweile sogar, dass ich der Verursacher wäre, und zwar alleiniger.
Läuft nun also auf ein Streitverfahren vor Gericht hinaus. Wann das eine Ende findet steht in den Sternen.
Da jeder Fall anders ist, kann man hier dazu kein Urteil oder eine Empfehlung abgeben, mach deinem Anwalt Druck, der soll mal tätig werden für sein Geld, wenn ders nicht schafft, entziehe ihm den Fall und wende dich an einen wirklich guten Fachanwalt für Verkehrsrecht, mehr kann man da nicht raten.
Dass ALLE Versicherungen sich grundsätzlich quer stellen, auch bei eindeutigen Fällen, stimmt nicht, mein Sohn hatte einen schweren Unfall (beide Autos Totalschäden) und obwohl es erhebliche Zweifel unsererseits an der Alleinschuld meines Sohnes gab (der andere war offenbar viel zu schnell unterwegs), hat ihm die Versicherung die Alleinschuld gegeben und alle Forderungen des Unfallgegners trotz meiner vorgetragenen Bedenken bezahlt, ich bin bei der HUK versichert, vielleicht noch die letzte "anständige" Versicherung?
Autofan Dieter
ich bin bei der HUK versichert, vielleicht noch die letzte "anständige" Versicherung? (Zitat von: Autofan Dieter)
Tja, tatsächlich handelt es sich in meinem Fall auch um die HUK.
Kurios dabei: Quasi genau das selbe betonte mein Anwalt zunächst auch.
Umso erstaunter war auch er, als er den ablehnenden Bescheid erhielt inkl. deren Unterstellung...
Egal bei welcher Versicherung man einen Vertrag abgeschlossen hat, mit der Regulierung eines Schadens hat die eigentliche Versicherung nichts zu tun. Hier ist alleine der Sachbearbeiter derjenige, der den Schaden schnell oder langsam bearbeitet.
Hi Old Men , erst mal Gutes Neues Jahr .
Genau so ist es, die sind alle gleich " schlecht " oder besser gesagt ZÄH , wenn es um das Bezahlen geht ,weil sich eben diese Sacharbeiter profilieren müssen / wollen .
Hat man dann keinen Fachanwalt, der sich darauf spezialisiert hat und über viel Erfahrung verfügt , bekommt man ganz schnell Probleme und der Fall zieht sich hin wie Kaugummi . Ein normaler Anwalt ( Rotlicht , Bußgeld usw. ) ist da wenig hilfreich und selbst da würde ich nur ein Fachanwalt konsultieren .
Ein Wechsel des Anwalts machen nur sehr wenige Rechtsschutzvers. mit , dann hat man auch wieder schlechte Karten ( eigene Erfahrung damit gemacht )
also gleich zum Fachanwalt und gut ist .
Die Versicherungen reagieren ganz empfindlich auf Gerichtsauseinandersetzungen, weil dann kostet es nicht nur ein paar Briefe, sondern vieles mehr und schon wird diese Hinhaltetaktik des Bezahlens von der Versicherungen wegen den Mehrkosten ganz schnell aufgegeben .
Gruß Peter
mb100
06.01.2020 | 10:31:27
Mal zum zeitlichen Ablauf, vor allem zu den sieben Wochen:
Ob Du es glaubst oder nicht: Dein Schaden ist nicht der einzige Vorgang, der bearbeitet wird. Auch nicht - und vor allem nicht - bei der HUK. Im Gegenteil; den doch etwas kälteren Bedingungen geschuldet wirds in der näheren Vergangenheit ein paar mehr Unfälle gegeben haben. Noch dazu war vor kurzem Neujahr, Silvester, Weihnachten, gerade im Zeitraum zwischen dem 23.12. und heute (da ist übrigens in Coburg Feiertag...) nimmt man sicher auch bei der HUK gern Urlaub. Und auch wirds außer mir noch andere Kinderfreie geben, die die zwei, drei Wochen vor Weihnachten nutzen, um Urlaub zu machen.
Will sagen: die sieben Wochen bis zum jetzigen Bearbeitungsschritt sind absolut im Rahmen; fast will ich sagen: "Ging überraschend schnell."
Auch ist es ja so, dass die Versicherungen die eigenen Versicherungsnehmer anschreiben und diese um Stellungnahme bitten. Das dauert üblicherweise auch; da sind zwei Wochen automatisch weg (schon allein eine Woche für den Postlauf).
Du schreibst: "Vor 4 Wochen hieß es die Schuldfrage sei geklärt."
Meine Frage zur Klärung: wer hat das behauptet? Dein Anwalt? Die gegnerische Versicherung? Die Polizei?
Ich hab - während des Studiums (lang ists her...) - mal bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht Praktikum gemacht. Er hat bei Verkehrsunfällen regelmäßig einen Vorschuss für seine (nach Schilderung weitestgehend unschuldige) Mandantschaft bei der Versicherung beantragt - eben mit dem Hinweis darauf, dass der Mandant wieder ein Auto braucht und somit der Neukauf / die Reparatur nicht warten kann, bis die Versicherung irgendwann bezahlt. Vielleicht kann Dein Anwalt ja ähnliches tun.
Bearbeitet von: mb100 am 06.01.2020 um 10:32:59
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Lynx
09.01.2020 | 14:25:23
Moin!
Du hast das Recht, dass dir kein finanzieller Nachteil entsteht. Deine notwendigen (!) Kosten werden also von der gegnerischen Versicherung gedeckt. Dazu gehört neben dem Anwalt auch deine Mobilität.
Du kannst also einen Mietwagen beanspruchen, alternativ eine Entschädigung für den Nutzungsausfall deines Autos. Lass dies deinen Anwalt klären, es steht dir zu (wenn dein Unfallgegner schuld war).
Dies ist auch insofern charmant, als dass es das Verfahren etwas beschleunigen könnte; jeder Tag Mietwagen kostet die Versicherung Geld.
Du bist allerdings verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich zu mindern, d.h. für einen Zeitraum, in dem du bspw. eine Flugreise machst, solltest du kein Auto leihen.