Vor dem Kaufvertrag hat er das Motorrad doch sicherlich Probe gefahren, falls nicht, selbst schuld.
Die vorgedruckten Verträge haben meistens die Klausel, gekauft, wie gesehen drin.
Daher sollten Gebrauchtwagen von privat immer gut geprüft werden. Es ist schwierig nachher wieder an sein Geld zu kommen bzw. zu beweisen, dass der Fehler schon beim Verkauf bestand.
Darfst halt nur keine schweren Mängel vorenthalten.
Achja, meistens steht doch im Vertrag:
In meinem Besitz unfallfrei ja/nein, falls ja, Schaden: ....
Unfallschäden Vorbesitzer: ja/nein, falls ....
Ist halt die Frage was für einen Kaufvertrag du gemacht hast.
"scheiwerfer wären defekt, keine originalschrauben, sitzbank wäre geklebt, ... "
Das ist sein Problem! Hätte er vor dem Kaufvertrag selbst prüfen müssen bzw. vor der Ersteigerung!
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MfG
Thorsten
91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW