Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.04.2018 um 18:11:34 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.
Einen wunderschönen guten Morgen!
Ich habe mir die Borbet XRT 8x18 ET 35 für meinen E91 320i BJ 12.2008 kaufen lassen. Laut ABE mit 225/40 R18 zulässiger Reifengröße an VA und HA.
Nun steht dazu die Auflage N235.
“ N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. "
Alle anderen Auflagen und Hinweise sind erfüllt.
BMW hat ab 18 Zoll ja nur Mischbereifung VA 225/40 R18 HA 255/35 R18 in der Serienbereifung stehen.
Also ist die ABE für mich eigentlich wertlos oder? Wie wäre die weitere Vorgehensweise? Zum TÜV und eine Einzelabnahme machen? Wird das problematisch?
Ich hatte diese Felgen mit 225/40 R18 rundrum bei einigen Usern gesehen, deswegen hoffe ich hier auf Hilfe. Habt vielen Dank!
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.04.2018 um 18:11:34
Hallo, ich selbst fahre 18 Zoll und rundherum 225/40, aber auf Felgen von Brock. War heute morgen sicherheitshalber noch mal beim Reifenhändler.... Alles OK mit ABE. Er sagte es kommt auf den Felgenhersteller drauf an ob diese Auflage erforderlich ist. Bei mir in der ABE steht keine besondere Auflage drin. Reifengröße steht für Vorder und Hinterachse die gleiche drin, aber hinten auch mehr möglich wenn gewünscht.