ohne Brief Aushaendigung hat der Verkaeufer den Vertrag nicht erfuellt, da das Auto ohne Brief nicht in Deinem Besitz ist und ohne Brief bist Du auch nicht der Eigentuemer, also verlange Dein Geld sofort zurueck.
(Zitat von: MIKE46)
Nein nein nein nein nein nein
1. Der Besitz am Auto ist die tatsächliche Sachherrschaft über das Auto. Wer im Fahrzeug sitzt und damit rumfährt, ist der Besitzer. Deine Freundin ist Besitzerin Deines Autos, wenn sie damit rumfährt, Du bist Besitzer des eines Mietwagens, den Du Dir gemietet hast, der Dieb ist Besitzer Deines Fahrzeugs, wenn er es klaut.
2. Der Brief hat mit der Eigentümerstellung am Fahrzeug nix zu tun. Bzw. hat er allenfalls eine Indizwirkung auf das Eigentum. Es wird also vermutet, dass der, der den Brief hat, Eigentümer ist. Aber sicher ist das nicht. Steht inzwischen sogar aufm Brief drauf.
Hintergrund: der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier. Es ist somit möglich, Fahrzeug und Fahrzeugbrief gesondert zu übergeben und zu übereignen.
Was allerdings stimmt: wenn der Wagen übereignet wurde, hat der Käufer auch Anspruch auf Übergabe und Übereignung des KFZ-Briefs.
Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ist btw ein erheblicher Mangel und eine fehlgeschlagene Nacherfüllung erforderlich. Dies ist aber nicht gegeben, da bei einem Verlust des KFZ-Briefs die Zulassungsbehörde einen neuen Brief ausgestellt werden kann.
Bearbeitet von: mb100 am 06.01.2018 um 18:57:17
(Zitat von: mb100)
Das ist alles vollkommen richtig, was mb100 hier schreibt, leider.
Lieder insofern, dass bei Einschreiben die Post nur bis 40 Euro haftet, mehr nicht. Und das auch nur, wenn sich das Einschreiben wirklich nicht mehr wiederfindet, die Post kann nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Und der Händler hat nicht schuldhaft gehandelt, wie ich das sehe, der Kunde wollte den Brief haben, nachdem er bezahlt hat, war zu faul oder zeitlich nicht in der Lage, den Brief direkt beim Händler selber abzuholen (vielleicht lagen ja auch Händlerort und Wohnort des Käufers sehr weit auseinander) und hat den Händler gebeten, ihm den Brief zuzuschicken.
Ich hätte den Brief ja lieber als Wertbrief zusenden lassen, da haftet die Post bis 500 Euro, wenn der wegkommt. Man kann auch einen höheren Wertansatz bis zu 2.500 Euro, glaube ich, vereinbaren, gegen Mehrkosten natürlich. Normalerweise scheut die Post die Zahlung solch hoher Summen und sorgt dann lieber dafür, dass die Sendung auch ankommt, was bei Einschreiben leider Glückssache ist, man schätzt, dass ca. 10% aller Einschreiben niemals ankommen, das ist die normale Verlustquote bei der Post, war schon immer so, auch zu Zeiten des Monopols mit Beamten.
All das hilft dem Fragesteller jetzt auch nicht mehr, nur der Rat, nicht auf die Post zu vertrauen (die Sendung ist wech, verschwunden), sondern umgehend beim Händler die Neuausstellung der amtlichen Unterlagen beantragen bzw. den bitten, dieses umgehend zu veranlassen, alles andere ist Unfug.
Autofan Dieter