Zitat:
Hmmm, habe mich etwas undeutlich ausgedrückt ... Ich hatte TÜV BIS 10/04, hätte also am 01.11. hingemusst.
angezeigt wird auf der plakette in welchem monat der wagen spätestens vorgezeigt werden muß, sprich 31.10.
allerdings ist es auch etwas ermessenssache von der polizei was daraus wird, ich bin mal 1jahr drüber gewesen und mußte lediglich meine frische plakette zeigen. --nur TÜV bezahlt---
in HH verfolgen sie aber vermehrt die "straftaten" bei denen deren kasse klingelt. (danke schill!)
mit dem einspruch wirst glaube ich keinen erfolg haben, die sachlage ist meines erachtens zu eindeutig.
____________________________
Nu mal los....