Hi,
letztendlich ist es eine individuelle Entscheidung des jeweiligen Prüfers.
Kannst ihm ja mal den
Anforderungskatalog für Oldtimer des TÜV Süd zeigen:
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.""...oder hätten erfolgen können..." - schöne Formulierung...
Ciao - Carsten