Ein französisches Fahrzeug, das für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, erfüllt natürlich auch die entsprechenden Voraussetzungen, die die deutsche StVZO vorgibt.
Zusätzlich: siehe mein Edit.
Bearbeitet von: BmW-MoGuL am 12.06.2017 um 12:11:06
(Zitat von: BmW-MoGuL)
?
Wenn ein Fahrzeug nach landeseigenen Verfahren -entsprechend der dort geltenden Gesetzgebung- geprüft und zugelassen wird, dann ist es automatisch übertragbar auf ein anderes Land? Interessant. Diese Regelung muss an mir vorbei gegangen sein.
Zumal ein Fahrzeug mit nachgerüsteten, in anderen Ländern zugelassenen Teilen, bestückt wird, was ab Werk keine Zulassung in diesem Zustand hat. Dann frag ich mich, warum die Suche hier aus Erfahrungsberichten so viel gegenteiliges zu deiner Aussage her gibt, was die gelben NSW und SW angeht.
(Zitat von: angry81)
Ich habe geschrieben, ich habe einen Franzosen gefahren. Also ein Fahrzeug eines französischen Herstellers.
Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass dieses Fahrzeug nur eine Zulassung für Frankreich hat.
Dem aufmerksamen Leser ist auch nicht entgangen, dass ich nichts von Scheinwerfern sondern lediglich von NSW geschrieben habe.
Das tat ich in Bezug auf die Aussage von Papa_joe. Der meinte, dass nur weißes Licht für die Ausleuchtung der Fahrbahn nach vorn erlaubt ist.
Wenn man die von mir angegebenen Rechtsquellen durchliest, kann man erkennen, dass das so nicht stimmt.