Hab im Moment folgenden Fall: Mein E83 X3 wurde bei einem Händler in München gekauft und jetzt 3 Monate nach dem Kauf ist das Lenkgetriebe hinüber. Dies wurde jetzt repariert und beim Gespräch mit der Werkstatt hier vor Ort hat man mich bezüglich der Gewährleistung angesprochen, da (wie schon geschrieben) der Kauf erst 3 Monate her ist.
Bin also nach Hause gefahren und hab mir den Kaufvertrag nochmal angeschaut und tatsächlich hat der Verkäufer (Händler) einen Satz alla "ohne Gewährleistung" eingebaut. Meines Wissens ist er aber gesetzlich verpflichtet 1 Jahr Gewährleistung zu geben?
Kann ich die Reparatur (waren immerhin 1800€) jetzt noch geltend machen? Oder hab ich Pech? :)
Wenn das ein offizieller Händler ist und der Kaufvertrag auch und du ein Privatmann bist kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Ich würde auch einen RA zu Rate ziehen.
Das Problem dabei ist nur,du hättest erst den Händler über den Schaden informieren müssen und ihm die Möglichkeit geben müssen den Schaden selber Beheben zu lassen.
Das Problem dabei ist nur,du hättest erst den Händler über den Schaden informieren müssen und ihm die Möglichkeit geben müssen den Schaden selber Beheben zu lassen.
Also kann dir nur empfehlen ihn das in Rechnung zu stellen.
Hatte mir ein espace v6 mal gekauft mit Auto Getriebe. 2 Wochen später Getriebe Schäden. Er hatte im Vertrag rein geschrieben gekauft wie gesehen keine Gewährleistung bla bla. Ich also gedacht Pech gehabt Verkauf es im Internet als Bastler fertig( hab ja nur 1000€ bezahlt) Darauf rief ein anderer Händler an und nachdem er den Sachverhalt kannte sagte er er MUSS 1 Uhr Gewährleistung geben ob er will oder nicht AUSSER im Vertrag steht privat Verkauf.
Also zum Anwalt Karre wieder zurück gegeben 1000€ kassiert Typ angepisst ich happy 😊
Er muss dafür grade stehen sofern du es nicht mutwillig zerstört hast
Und nein er muss ihn nicht informieren. Was passieren kann ist das der Händler das lenkgetriebe für weniger neu gemacht hätte und wenn er das nachweisen kann muss er auch nur die summe die der Händler bezahlt hätte erstatten. Auf dem Rest bleibst du dann sitzen