ich habe eine Frage zu meiner Zulassungsbescheinigung ich komm irgendwie mit der Eintragung nicht ganz klar.
In der Bescheinigung bei Punkt 22 steht folgendes:
S.1: ww. 4*F.1/F.2: 2045 b. Anhängerbetrieb* 7.2/8.2: 125 0 b. Anhängerbetrieb*ww. AHK lt. EGTG*0.1:1600 bis 8% Stei g. *
hab jetzt mal mit der SuFu folgendes heraus gefunden, dass:
- Ich habe einen 5 Sitzer, wenn ich aber die Armlehne runter klappe wird es ein 4 Sitzer. - Die zulässige Gesamtmasse mit Anhänger beträgt 2045 KG (Nur vom Auto? Oder Gesamtes gespann?) - Achslast pro Achse beträgt 1250 KG
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe einen gebremsten Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1350 KG (Bootstrailer) und die Führerscheinklasse B von 2006 Darf ich nun diese Anhänger an mein Auto hängen oder nicht?
Würde moch riesig über Antwort freuen und einen schönen Sonntag noch.
Wenn dein Auto 1600 KG ziehen darf dann darfst du den vom Auto her ziehen. Wegen dem Führerschein mußt du doch wissen was du darfst oder nicht. Allgemein solltest du ein Gespann ziehen dürfen was nicht mehr als 3500 KG wiegt. Ob das allerdings 2006 auch schon so war weiß ich nicht.
Ich verstehe aber dann deine Aussage mit den 2045 kg nichz so ganz?!? Ist das dann nur die zulässige Gesamtmasse des Autos oder? Nicht inkl. Anhänger...