Beim tüv war ich noch nicht. Das wollte ich diese woche machen. Hab die Räder noch nicht all zu lang drauf. In dem Gutachten steht drin das ich die felgen mit dieser bereifung fahren darf
(Zitat von: Perry93)
1. Durch das Montieren einer Rad-Reifen-Kombinationen ausserhalb der CoC oder ohne ABE hat zur Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöscht. Eine Abnahme mittels Gutachten oder eine Einzelabnahme hat unverzüglich zu erfolgen. D.h. es ist nur noch ein Weg zulässig: Der zur Prüfstelle und von da zur Zulassungsstelle.
2. Lt. Gutachten "darfst" Du die Felgen mit der Bereifung fahren. Doch in dem Gutachten stehen auch Bedingungen. In der Regel muss der Freigang der Räder gewährleistet sein und eine ausreichende Radabdeckung. Das muss dann "abgenommen" und "eingetragen" werden.