eine 30-Tageszulassung gibt es in Deutschland nicht und hat es auch nie gegeben. Man kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, das nur einen Monat gilt. Der einzige Unterschied gegenüber einer normalen Zulassung ist die befristete Haftpflicht Versicherung. 14-365 Tage bieten die Versicherer an, ist aber teurer als bei normaler HP.
- Haftpflichtversicherung muss vorliegen, Endtermin wird auf dem Kennzeichen eingeprägt - KFZ Steuern sind fällig (die 3-monatige Befreiung wurde 2010 abgeschafft) - Fahrzeug muss gültigen TÜV bis mindestens zum Endtermin haben - Gebühren für die Zulassung und die Kennzeichen unterscheiden sich nicht sehr von einer normalen Zulassung. - Kasko Versicherung bieten einige Gesellschaften an, aber erheblich teurer als bei normalen Tarifen
Ob das Fahrzeug wirklich ins Ausland überführt wird, ist der Zulassungsstelle herzlich egal. Es darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen abgestellt oder bewegt werden, da kein Versicherungsschutz vorliegt. Wenn man so will - eine Zulassung mit automatischer Abmeldung (wie auch beim Kurzzeitkennzeichen)...
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 08.05.2016 um 11:42:08
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...