Was soll das denn kosten, die nachträglich Lackieren zu lassen? Außerdem, was soll die Aussage, die Beschichtung sei nicht Bestandteil der Garantie. So geht es ja nun nicht. Ein Garantieausschluss muss vorher bekannt gemacht werden!!
Na dann denke ich, kann ich micht wohl schon mal mit meinem Nachbarn dem netten Rechtsanwalt unterhalten.
Der macht das sicher gerne. Und.. ob man da gegen ankommt, hängt sicher von den ausgeschöpften Möglichkeiten ab! Und wenn ich mir morgen neue Felgen kaufe und die alten einmotte als Beweismittel bis zum Gerichtstermin. Da bin ich schmerzfrei!!
Gruß
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