Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 17.04.2016 um 17:13:49 aus dem Forum "Car Hifi & Multimedia & Navigation" in dieses Forum verschoben.
Hi Leute,
Ich fahre einen E90 318i mit Lichtpaket. Dieses beinhaltet die Fußraumbeleuchtung, die an die Innenraumbeleuchtung gekoppelt ist, also nur bei eingeschalteter Leseleuchte leuchtet. Da ich es aber ganz schön finden würde, wenn der Fußraum auch während der Fahrt dezent beleuchtet wäre, habe ich mir bei Conrad eine 12 V LED Leiste gekauft.
Kurzum: Ich bin mir unsicher, ob ich die LED Leiste einfach ohne Widerstand etc. an das Bordnetz anklemmen kann (Löten, Stromdiebe etc.). Dachte da zum Beispiel an die Beleichtung des Lichtschaltzentruns, so dass die LEDs auch nur leuchten, wenn die Bedienelemente beleuchtet sind.
Was haltet ihr von der Idee?
Besten Dank im Voraus Max
Bearbeitet von: LatteBMW am 17.04.2016 um 17:13:49
Generell kannst du die 12V LED Leiste direkt an deine Boardspannung klemmen. Weitere Widerstände sind nicht von Nöten.
Da der TÜV und die Herren von der Verkehrskasperei etwas gegen eine selbst gebaute Fussraumbeleuchtung hat, die während der Fahrt leuchtet, rate ich dir vom direkten anklemmen am Lichtschalter ab. Ein Freund von mir hatte auch diese glorreiche Idee und kam paar Wochen später in ne Verkehrskontrolle und dann wollte die Polizei wissen, was da im Fussraum vor sich hin leuchtet :-)
Frisch gepresst oder frisch g'zapft...Hauptsache es Glas is voll.
Also einfach + und - an die Instrumentenbeleuchtung oder ans Standlicht dann geht sie ! Legal ist das auch eigentlich zB bei meiner Frau im Honda Accord ist sie Serien mäßig in blau (Type S in rot)
Aber in der StVZO steht klar drin es es darf niemand geblendet oder behindert werden was heißt es darf kein Kabel oder so rum hängen und 1. nicht nach oben leuchten und 2. nicht zu hell sein weil das ablenken könnte <---- darf auch nicht sein.
Dein Hauptproblem dürfte sein da dies als Zusatzbeleuchtung zählt (anders als Ambiente Beleuchtung) und somit für die Verwendung in Fahrzeugen geprüft und freigegeben sein muss E-Nummer oder eine ABE
Ansonsten würde es heißen abnähme §21a StVZO Was schon fast unmöglich ist aufgrund fehlender Gutachten abgesehen von Preis/Leistung
Aber ich dachte man kann sie um programmieren .....