Es ist unrichtig, dass man bei einer geschwindigkeitsuebertretung via laserpistole gemessen, gleich angehalten wird. Kann genauso per post heimkommen, kein bildbeweis noetig. Es zaehlt die eigene dienstl. wahrnehmung der beamten.
Lg
(Zitat von: e46 vienna)
Zählt das auch in Deutschland?
Bei euch in Österreich darf ja auch von Polizisten die Geschwindigkeit geschätzt werden. In Deutschland nicht...
(Zitat von: jochen78)
Dürfte in Deutschland nicht zählen. Der entscheidende Unterschied ist, dass es in Österreich auch für Geschwindigkeitsverstöße die Halterhaftung gibt. Heißt: Du leihst Dein Fahrzeug - sagen wir - mir, ich düs damit mit 150 durch die Ortschaft und bin, dank Schweinemaske, nicht zu identifizieren. Dann bekommst Du als Halter - nach österreichischem Recht - die Sanktion.
In Deutschland muss der Täter zweifelsfrei ermittelt werden. Misslingt das (beispielsweise dank der Schweinemaske oder weil das Foto einfach schlecht ist und so die Polizei niemand erkennt), gibts keine Strafe.
Ich erlaub mir auch immer den Gag - unterstellt, beim Blitz-Brief ist kein Foto dabei - dass ich zurückschreibe und mitteile, dass nicht nachvollzogen werden kann, wer zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war. Und somit um Zusendung des Fotos bitte. Hat bis jetzt immer gut geklappt; abgesehen von einem Mal. In dem Fall hat die Polizei das Bild persönlich bei uns daheim vorbeigebracht.
(wegen 25 Euro Strafe afair...)