Liste einfach sämtliche vorhandenen Mängel im Kaufvertrag auf.
Kann also so aussehen:
Das Fahrzeug wird als Bastler- und Schlachtfahrzeug verkauft. Es verfügt über die folgenden Mängel:
- Ölverlust Stirndeckeldichtung
- Wasserpumpe defekt
- Keilriemen porös
- Bremsscheiben angerostet
- elektrische Fensterheber ohne Funktion
- Schließanlage per Funk nur sporadisch (mal schließt er, mal nicht)(Zitat von: mb100)
Liste einfach sämtliche vorhandenen Mängel im Kaufvertrag auf.
Kann also so aussehen:
Das Fahrzeug wird als Bastler- und Schlachtfahrzeug verkauft. Es verfügt über die folgenden Mängel:
- Ölverlust Stirndeckeldichtung
- Wasserpumpe defekt
- Keilriemen porös
- Bremsscheiben angerostet
- elektrische Fensterheber ohne Funktion
- Schließanlage per Funk nur sporadisch (mal schließt er, mal nicht)(Zitat von: mb100)
im Prinzip korrekt, so detailliert würde ich das aber nicht auflisten.
Du erstellst einen Standard Kaufvertrag für Bastlerfahrzeuge.
Dann listest Du die wichtigsten Baugruppen auf:
Motor, Abgasanlage, Karosserie, Antrieb, Achsen, Bremsen, Elektrik, Innenraum
Dann vor jeder Baugruppe eine Feld zum Ankreuzen - es wird immer alles angekreuzt.
Und dann noch der Zusatz: "das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher".
Den km-Stand kann man noch gesondert behandeln, wenn man will.(Zitat von: cxm)
... die Verwendung des Wortes "Bastlerfahrzeug" führt ja nicht automatisch zu nem Gewährleistungsausschluss.(Zitat von: mb100)
"Bastlerfahrzeug" kann alles Mögliche sein, auch ein Vehikel, das irgendwie vielleicht doch zulassungsfähig und benutzbar ist.
Mit einem Zusatz "Fahrzeug ist nicht verkehrssicher" schließt Du das aber aus.
Wenn es dann jemand als KFZ benutzt und zulässt, hat er entsprechende Reparaturen, also Veränderungen vorgenommen.
Oder eben ein "nicht verkehrssicheres" Fahrzeug wider besseren Wissens in den Verkehr gebracht.
Das kann man definitiv nicht dem Verkäufer anlasten.(Zitat von: cxm)
Also Fahrzeuge rein als Ersatzteil zu verkaufen bzw als Schrott ist nicht möglich?
Nehmen wir an, es wird nur Brief und Schein mit dazu gegeben, niemals ein TÜV Bericht?
Somit wäre der Käufer immer gezwungen, erst frischen TÜV vor der Anmeldung machen zu müssen.
Wobei die Version von CXM recht plausibel klingt?
(Zitat von: Greis²)