fahre einen 530d Bj. Dezember 2012. Hatte ihn Ende Juli diesen Jahres gekauft und hab noch eine optionale Garantie für 1 Jahr gekauft. Und natürlich bezahlt die Versicherung es nicht, da es nicht im Paket enthalten ist (habe das Komplettpaket der Versicherung).
Die Sitzfläche der Fahrerseite beheizt nicht. Die Rückenlehne funktioniert aber. Habe natürlich im Bordcomputer in den Einstellungen geschaut - alles OK. Die Versicherung angerufen und natürlich den Gebrauchtwagenhändler, der nur BMWs verkauft; seine Aussage "Was soll ich da jetzt machen"
Bin zum Vertragshändler und er konnte mir NICHT sagen, was es sein kann, nicht bevor eine Diagnose erstellt wurde. Diagnose kostet natürlich + - 100 €.
Hatte jemand Ideen oder Tipps? War es bei jemandem auch mal der Fall und wie hoch können die Kosten sein?
Die Heizmatte ist sicherlich nicht zu reparieren. Das kommt davon weil sich manche mit den Knien auf die Matte mit viel Gewicht abstützen zum Beispiel beim Aussaugen des Autos. Der Austausch sauteuer. Lebe damit. Ich würde das so lassen denn Du musst den ganzen Sitz zerlegen um da ran zu kommen.
Da hast du womöglich recht. Bei BMW hieß es auch, dass dann evtl. der Sitzbezug mit ausgetauscht werden muss. Und ich hab helle perforierte Ledersitze...
Richtig, bei deinem Brummer ist die Sitzheizung mit dem sitzbezug vernäht :D Ist keine schöne Arbeit, und dementsprechend Teuer. Glaube der Bezug mit der sitzheizmatte lag bei 400~
Wenn Ende Juli 2015 beim Händler gekauft wurde mal das Thema "Gewährleistung" ansprechen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwagen 2 Jahre. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist. Sie müssen zumindest glaubhaft machen, dass der Schaden nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist.
Wenn der beim Händler gekauft wurde muss er die Reparatur innerhalb der ersten 6 Monate definitiv bezahlen. Sie müssen das schriftlich per Einschreiben beanstanden. Ablauf über Gewährleistung dann kann er Sie an den Kosten nicht beteiligen. Habe so dchon mal bei einem 10 Jahre alten BMW ein neues Getriebe bekommen. Auto hatte ich damals bei BMW gekauft und die Garantie hätte mich zu 30% mitbeteiligt. Also bestand ich auf Abrechnung über die Gewährleistung. Die haben sich erst versucht rauszureden nach dem Motto " das geht so nicht " doch als ich mit Anwalt gedroht habe war es plötzlich kein Problem. Damals bekam dann mein E60 ein nagelneues Automatikgetriebe für free. Inkl. Einbau, öl und was so dazu gehört.
Diese Bestimmung gilt für alle gewerblichen Händler. Deswegen verkaufen ja viele gerne ein Auto im Kundenauftrag denn dann ist es nur ein Privatverkauf und geht was kaputt hat man Pech gehabt.