Die Höchstdeckungssumme bei nem Bankenausfall beträgt nun offenbar seit Anfang November auch für Privatpersonen -mit Ausnahmen- 100.000 Euro je Kreditinstitut? Waren Einlagen von Privatpersonen nicht bisher unbegrenzt geschützt!?
Einlagensicherungsgesetz zum nachlesenIn
§ 8 Deckungssumme steht:
(1) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro (Deckungssumme).(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Deckungssumme den Gegenwert von bis zu 500 000 Euro, wenn und soweit 1. die Gesamtforderung des Einlegers gegen das CRR-Kreditinstitut den in Absatz 1 genannten Betrag
übersteigt durch die Gutschrift folgender nicht regelmäßig ausgezahlter Beträge:
a) Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultierenIst Abs. (2) Satz 1 a) so zu verstehen, dass er auch für Vermögen oder Instandhaltungsrücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt? Vielleicht weiß ja jemand schon was näheres.