http://www.anwalt.de/rechtstipps/mit-angekuendigter-barzahlung-den-rundfunkbeitrag-sparen_069891.html(Zitat von: Heckpropeller)
Nichtzahler, die nun möglicherweise darauf hoffen, dass sich ein Eintreiben des Rundfunkbeitrags bei ihnen nicht lohnt und die Verwaltungsgemeinschaft "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" letztlich darauf verzichtet, sollten aber gewarnt sein:
Inzwischen beruft sich der Beitragsservice offenbar auf § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Danach dürfen Beitragsschuldner ihre Rundfunkbeiträge ausdrücklich nur bargeldlos entrichten, also per Einzugsermächtigung, Einzel- oder Dauerüberweisung.
Ob diese Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen und wirksam ist, darüber lässt sich allerdings immer noch streiten. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber gibt es bisher wohl nicht. Klar scheint dagegen eins: Steht erst einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür, nimmt der auch gerne Bargeld mit - und zwar mehr als der ursprüngliche Rundfunkbeitrag gekostet hätte.