Ich fahre mit einem Mx5 der wenn alles klappt frühestens 2 Wochen vorher fertig ist und so einige Umbauten hat ,die eine Einzelabnahme und somit entsprechenden Stress bedeuten ,aber vorallem zeitaufwendig sind ,man kennt das ja :D
Ich zähle mal kurz auf was offensichtlich ist :
Turboumbau 3"Abgasanlage (nicht wirklich laut) Überrollbügel Sparco Sprint Sitze Geschüsseltes Lenkrad mit Snap Off Importfelgen K-Sport Gewindefahrwerk
Ein Fahrwerk ist bei der Karosse eingetragen das wars dann aber auch schon ;) Einen "Vorteil" hat das Fahrzeug noch :Genullte Schlüsselnummer ,da Us Import ,heisst was werkseitig verbaut war ,lässt sich erfahrugsgemäß ,ohne großen Aufwand ,kaum rechtlich haltbar nachvollziehen für die Rennleitung. Dass es die 3" Anlage ,Felgen und Sparco's nicht sind ist zwar eigentlich offensichtlich ,das gilt es aber dennoch erstmal zu beweisen und genau an diesem Punkt geben viele zum Glück auf .
Also mal zur eigentlichen Frage:
Was kommt bei einer eventuellen Kontrolle im Ausland auf mich ? Speziell Erfahrungen zu Österreich ,der Schweiz und Italien wären interessant Kroatien,Montenegro und Bosnien bereiten mir eigentlich kaum Sorgen ;)
Bearbeitet von: miatagarage am 31.05.2015 um 19:47:36
Eigentlich geht es darum ob mir im Ausland irgendwelche Strafen oder gar eine Stillegung drohen könnten !?
In mehreren anderen Foren habe ich folgendes dazu gefunden :
1.Das Fahrzeug muss den Bestimmungen des Heimatlandes entsprechen 2.Das Fahrzeug darf keine Gefährdung des Strassenverkehrs im Reiseland darstellen
zu1.: Inwieweit kann man mir das Gegenteil beweisen ? Haben Behörden Eu weit Zugriff auf die verschiedenen deutschen Bestimmungen ?
zu2: Sind hiermit grobe sicherheitsrelevante Mängel wie zb abgefahrene Reifen,fertige Bremsen usw. gemeint oder kann beispielsweise ein nicht eingetragener Spoiler eine Gefährdung bedeuten ?
die Zulässigkeit der Umbauten ist nicht nachgewiesen. Rein zulassungstechnisch hast Du ohne Abnahme und Eintragung eine erloschene ABE. Das Fahrzeug entspricht nicht den Bestimmungen des Heimatlandes. Du darfst damit überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen - abgesehen mal von Fahrten zur Werkstatt oder zur Eintragung. Damit ist schon die Fahrt ins Ausland nicht zulässig. Was im Ausland gilt, ist ohnehin irrelevant.
Soweit die rechtliche Seite - was Du tatsächlich machst, ist Deine Sache. Das Risiko, dass Dir der frisch umgebaute Motor um die Ohren fliegt, halte ich für höher als dass Du irgendwo erwischt wirst...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Viel relevanter finde ich auch die Frage wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht. Keine Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz, so kenn ich das. Brauchst dann ja nicht mal unbedingt Schuld haben an einem Unfall.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.