Normalerweise kannst Du an dem Auto alles verändern was Du möchtest.
(Zitat von: Stefan177)
Sagen wir mal so: der Unterschied zwischen dem "Können" und dem "Dürfen" ist schon groß. Wobei allerdings im BGB oder anderen deutschen Gesetzen null und nix zum Leasing im Allgemeinen bzw. zum KFZ-Leasing im Besonderen zu finden ist. Somit sind die Regelungen im Leasingvertrag und den AGB zu beachten. Und wenn da keine Angaben zu irgendwelchen Veränderungen zu finden sind, darf man auch rein rechtlich gesehen Veränderungen vornehmen - mit den von Stefan dargestellten Konsequenzen. Sind Angaben zu Veränderungen zu finden, ist zu prüfen, ob diese auch wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Und das hängt vom Einzelfall ab.