Bei BMW ist das zwar meines Wissenes noch nicht vorgekommen, (Zitat von: shazCAR)
Na jaaaaaaa....
Wenn ein Hersteller eine Rückrufaktion ausruft wegen von Werk aus defekt eingebauter Teile, kann ich mein Auto dann auch von einer Werkstatt abholen lassen?(Zitat von: shazCAR)
Lies Dir das mal durch:
Wer trägt die Kosten bei Rückrufen oder Serviceaktionen des Herstellers?
Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es keine allgemeine gesetzliche Verankerung einer Kostentragungspflicht bei Rückrufen. Ruft ein Hersteller also beispielsweise ein Fahrzeug zurück und ist die Sachmängelhaftungs- bzw. Garantiefrist abgelaufen (also in der Regel nach 2 Jahren beim Neuwagenkauf), so erfolgt die Übernahme der Reparaturkosten oder Mietwagenkosten auf rein freiwilliger, kulanter Basis.
Der Hersteller hat keine rechtliche oder einklagbare Verpflichtung, anfallende Kosten zu übernehmen
Mit anderen Worten: wenn der Hersteller nach Ablauf der Gewährleistung nicht mal die Reparaturkosten übernehmen muss, dann erst recht nicht irgendwelche Transportkosten. Innerhalb der berühmten zwei Jahre nach Übergabe siehts natürlich anders aus...