1 Jahr Gewährleistung?
Wo ist das 2. Jahr geblieben?
In allen anderen Punkten, sollten die Vorredner Richtig liegen.
Nicht vergessen, ihm eine Rep.frist aufzuerlegen.
(Zitat von: STAGE 2)
Zumindest in Deutschland ist es so, dass beim Verbrauchsgüterkauf von Gebrauchtwaren (und vorliegend handelt es sich ja um ein gebrauchtes Auto?) eine Verkürzung der Gewährleistungszeit auf ein Jahr legitim ist. Ist allerdings kein Automatismus, sondern muss vom Verkäufer gegenüber dem Käufer erklärt werden.
Ob es in Österreich ebenso ist: keine Ahnung; ich geh allerdings davon aus.