Soweit ich den Link unten verstehe, gehört das Auto nach wie vor Dir, also würde ich sagen, fahr doch zum Käufer und hole es Dir, oder nimm die ausständigen Raten in Empfang. Ich hab auf diese weise schon mal eine 500er Yamaha von einem Gläubiger abholen müssen. Im Kostüm und ohne Motorradführerschein, d.h. ich musste das Ding schieben;)
Bitte beachte, dass ich deutsche Recht nur aus Wikipedia kenne. Ich kenne nur das öRecht und das liechtensteinische Recht, damit kann ich zwar was mit den deutschen Begrifflichkeiten anfangen, aber die Feinheiten der dt. Jurisprudenz kenne ich nicht. Ich bin mir sicher, es melden sich auch die, die Ahnung haben:)
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Sicherungsübereignung