Ich sehe hier keinen Interpretationsspielraum. Wenn der Blinker dauerhaft leuchtet, dann blinkt er logischerweise nicht mit vorgeschriebenen Frequenz.
Die Blinker leuchten zwar dauerhaft, betätigt man jedoch den Blinkerhebel und setzt somit die Richtungsanzeige in Kraft, blinkt dieser genauso wie er laut deinem geposteten Gesetzestext soll und nicht anders, denn er geht sogar ganz aus und schaltet nicht etwa auf die gedimmte Ausgangsposition zurück.
Dass er nicht dauerhaft leuchten darf, nämlich in keinster Weise, sollte also wo anders stehen.
editiere bitte deine Überschrift. sonst kommt gleich der nächste hlugscheißer und denkt, dein Text ist auf deutschland anwendbar.
ist es nicht!
Du könntest mir jetzt auch die deutsche Rechtsauslegung darlegen, und nicht wie von mir gewünscht nur schreiben: ist nicht so.
Denn was cargraphics vorhin gepostet hat, sehe ich nicht aus Widerspruch zu eventuell nicht ausjudiziertem Sidemarkerverbot. Bei diesem Gesetzestext geht es lediglich darum, dass ein KFZ Blinker HABEN muss!