Dem TÜV ist völlig egal was ihr mit euren Radkästen macht, solange die Reifen freigängig und der Radkasten nicht scharfkantig und stabil ist.
(Zitat von: B3AM3R)
das stimmt so nicht.
ich habe mich mit einem prüfer unterhalten. wenn du blech nimmst und dranschweißt, den kotflügel selber ziehst oder dir aus zinn selber was modelierst. ja dann ist es egal, da du den vorhandenen, zugelassenen serienkotflügel ja nur "modelierst"
wenn du aber kunststoffteile dranschraubst, ist es ein "hinzufügen" von komponenten. diese müssen abgenommen und eingetragen werden.
also jedes mal wenn du etwas dazu baust, muss du es eintragen. klingt komisch, ist aber so
deshalb braucht man auch bei den ganzen gfk bodykits gutachten, da man etwas neues dranbaut. eine modifizierte serienstoßstange hingegen muss man nicht eintragen.
zudem musst du beachten, je nachdem wie breit du dein auto machen willst, dass sich die fahrzeugbreite ändert. ich weiß jetzt nich wie viel toleriert wird, aber wenn du links und rechts 20cm dranbaust, wird dein fahrzeug um 40cm breiter und dass musst du definitiv auch im fahrzeugschein berichtigen