Verfällt bei der Veränderung die Garantie? (Geplaudere Forum)
Pat91
13.11.2014 | 15:34:19
Tag Leute,
da ich langsam aber sicher die Hoffnung aufgebe das jemals ein Performance Schalldämpfer für den 114-118i von BMW auf den Markt kommt, hatte ich mich im Internet ein wenig umgesehen und geschaut was es so gibt.
Dabei bin ich über die Supersprint Komplettanlage gestolpert für meinen Wagen, welche mir auch Klanglich gut gefällt.
Weiß jemand, in wie fern ich meine Garantie für den Wagen verlieren würde, da der Wagen noch Rest Garantie hat?
Teil weise oder Komplett?
Bei mir in der NL konnte oder wollte mir keiner eine konkrete Aussage darüber geben was dann passieren würde und ich würde den kurzen gerne etwas auf sportlicher klingen lassen, da das fahren so etwas monoton leise ist.... :(
MfG
Pat.
Hallo Pat91,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Verfällt bei der Veränderung die Garantie?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Schön, du kannst schon einmal Garantie und Gewährleistung unterschieden :).
Normalerweise fällt dann nur die Garantie auf das Bauteil weg.
Sprich wenn ab Turbolader (Downpipe etc.) verbaut ist, dann fällt ab Turbo (dieser evtl. auch) die Garantie auf die Abgasanlage inkl. Lambda, Kat ... weg.
Um nun ganz sicher zu gehen einfach noch bei BMW direkt (Kundenservice) anfragen und absegnen lassen.
Bei einem Freund seinen VW damals gab es keine Probleme mit geänderter Abgasanlage.
Wenn jetzt also deine Klimaanlage nicht mehr tut, dann wird wohl keine Verbindung für den Defekt zwischen der getauschten Abgasanlage und der Klimaanlage gefunden werden :).
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Pat91
13.11.2014 | 23:56:07
Danke für deine Antwort.
Dann werde ich wohl beim Service direkt anrufen. Hoffe das die mir eine konkrete Aussage dazu geben können.
Ich empfehle dir, dass du dir diese Aussage schriftlich holst, ein rein hypothetischer Motorschaden, könnte sonst darauf zurückzuführen sein, dass kein Originalauspuff verwendet wurde. Mit einer schriftlichen Aussage von BMW (nicht von einem Gesellen oä) steht man dann grundsätzlich schon einmal gut da und kann eventuellen juristischen Ärger im Voraus vermeiden.
mfg
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Also bei dem vielen Ärger, den Du mit diesem Wagen schon hattest wäre ich ehrlich gesagt besonders vorsichtig. Ein Vorwand, keine Garantie oder Gewährleistung mehr geben zu müssen, könnte da sehr willkommen sein.
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997