Ich denke Du könntest Ihn mit den Bildern höchstens zur herausgabe der "Premium Selection" Nummernschilder überreden. So nach dem Motto: "Die waren mit drauf". Die Premium Selection selber sollte aber schon im Text und vorallem im Kaufvertrag erwähnt werden.
(Zitat von: Stefan177)
Stimmt. Nen Anspruch seitens des Kunden auf ne Premium Selection kann ich auch nicht entdecken. Vor allem, weil das Inserat ja als invitatio ad offerendum zu werten ist, also als Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung.
Dennoch entsteht vorliegend natürlich ein Eindruck - nämlich dass das Fahrzeug den Premium-Selection-Maßstäben entspricht - der nicht der Wahrheit entspricht. Selbst wenn von der Premium Selection im Text selbst nicht die Rede ist. Und wettbewerbsrechtlich ist das zumindest schon bedenklich. Und in Summe soll das Inserat (zusammengesetzt aus Wort und Bild) schon der Wahrheit entsprechen.
Aber - und genau das ist der Knackpunkt: gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße können wir als Verbraucher nichts machen. Da kann höchstens ein Mitbewerber oder ne Verbraucherzentrale dagegen vorgehen. Allerdings hat das Autohaus in meinen Augen da schon diverse Möglichkeiten, "gut" rauszukommen. Und wenn BMW selbst gegen das Autohaus vorgeht, ist das Gesetz ohnehin grundsätzlich mal außen vor. Außer es gibt irgendwelche Konsequenzen fürs Autohaus (z.B. fristlose Kündigung des Vertragshändler-Vertrags, Strafzahlungen in Millionenhöhe - jeweils beim erstmaligen Verstoß), die überzogen sind...