Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 09.10.2014 um 12:41:09 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
Hallo Freunde, Wollte mal fragen ob man etwas eintragen kann allein nur deswegen weil man es schonmal eingetragen hatte, d.h. zB nur mit dem Fahrzeugschein etwas eintragen?
Bearbeitet von: LatteBMW am 09.10.2014 um 12:41:09
kommt auf den Prüfer an. Manche machen sowas noch, andere nicht.
Erlaubt ist das eigentlich nicht mehr. Die Grundlage für eine Eintragung muss immer ein teilebezogenes Gutachten sein, welches von einer anerkannten Prüforganisation ausgestellt wurde. Ob das jetzt ein Teile-, Festigkeits-, Material- oder sonstwas-Gutachten ist, kommt auf den Einzelfall an...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...