Zitat:
Also ich hab nun das traglastgutachten für die Felgen und die reifenfreigabe von Falken deswegen versteh ich nich was der noch mit nem vergleichsgutachten möchte bei einer einzelabnahme?
(Zitat von: Cordes)
Hi,
im Traglastgutachten wird nur bescheinigt, dass der E36 nicht zu schwer für die Felgen ist, das Reifengutachten bescheinigt nur die generelle Verwendbarkeit der Reifen auf dem Fahrzeug.
Anbau, Freigängigkeit und ggfs. Einschränkungen gehen daraus nicht hervor.
In einer ABE wäre das mit enthalten.
Der Sachverständige muss das also überprüfen.
Und wenn er sich das nicht aus eigenen Stücken zutraut, nimmt er ein Vergleichsgutachten zu Hilfe.
Besonders in Verbindung mit einem Sportfahrwerk ist die Verwendung von abartigen Räderkombinationen zu überprüfen.
Die ABE des Sportfahrwerks bezieht sich auch immer nur auf Standardrädergrößen.
Aber es muss ja immer wieder probiert werden...
Ciao - Carsten